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Dachsanierung

Dachsanierung: welche Förderung 2026 wirklich drin ist

BAFA-Zuschuss, KfW-Kredit und Denkmal-Abschreibung für die Dachsanierung, gerechnet nach der Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026. Mit den Beträgen, die wirklich ankommen, und dem Antragsfehler, der am meisten kostet.

· Quirin Strobel · Aktualisiert 08. September 2026 · 10 Min Lesezeit

Kurz und ohne Umweg: Für eine Dachsanierung am Einfamilienhaus zahlt der Bund 15 Prozent Zuschuss, gerechnet auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Ausgaben. Das sind höchstens 4.500 Euro. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 Euro, und auf den Teil oberhalb von 30.000 Euro gibt es 20 statt 15 Prozent. Damit sind höchstens 10.500 Euro drin. Wer irgendwo liest, es gäbe 60.000 Euro Förderung, verwechselt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben mit dem Zuschuss. Dieser Fehler steckt in fast jedem Ratgeber zum Thema.

Die drei Wege nebeneinander, Stand September 2026
WegWas Sie bekommenObergrenzeDie falsche Wahl, wenn
BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen)15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mit Sanierungsfahrplan 20 Prozent auf den Teil oberhalb von 30.000 Euro30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 EuroSie ohnehin das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe bringen. Dann trägt der KfW-Weg weiter.
KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus)Zinsgünstiger Kredit plus Tilgungszuschuss: 0 Prozent bei Effizienzhaus 85 und 70, 5 Prozent bei 55 und Denkmal, 10 Prozent bei 40, dazu Boni150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen KostenSie nur das Dach machen. Eine Effizienzhaus-Stufe ist mit einer Dachsanierung allein nicht zu erreichen.
Paragraf 7i EStG (Denkmal)Abschreibung der denkmalbedingten Herstellungskosten: acht Jahre je 9 Prozent, dann vier Jahre je 7 Prozent, zusammen 100 Prozentkeine Betragsgrenze, aber nur die von der Denkmalbehörde bescheinigten KostenSie selbst darin wohnen. Dann greift Paragraf 10f mit zehn Jahren je bis zu 9 Prozent, also 90 statt 100 Prozent.

Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, KfW-Merkblätter 261 und 358/359 (Stand 07/2026), Paragrafen 7i und 10f EStG. Alle Quellen am 8. September 2026 geprüft.

Der BAFA-Zuschuss, richtig gerechnet

Die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 hat die Fassung von 2023 abgelöst. Zwei Zahlen muss man auseinanderhalten, und genau da geht es in fast jedem Ratgeber schief:

  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent für Maßnahmen an der Gebäudehülle, und dazu zählt die Dachdämmung.
  • Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei je 15.000 Euro für die zweite bis sechste. Mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich diese Beträge auf 60.000 und 30.000 Euro.

Der Sanierungsfahrplan-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt laut Richtlinie ausdrücklich nur für die Ausgaben, die die Grenze von 30.000 Euro übersteigen. Auf die ersten 30.000 Euro bleibt es also bei 15 Prozent, erst darüber sind es 20.

Rechenbeispiel. Eine Dachsanierung am Einfamilienhaus liegt bei uns je nach Umfang zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Nehmen wir 55.000 Euro. Ohne Sanierungsfahrplan sind davon 30.000 Euro förderfähig, macht 4.500 Euro Zuschuss. Mit Sanierungsfahrplan sind alle 55.000 Euro förderfähig: 15 Prozent auf die ersten 30.000 sind 4.500 Euro, 20 Prozent auf die restlichen 25.000 sind 5.000 Euro, zusammen 9.500 Euro. Der Sanierungsfahrplan verdoppelt den Zuschuss also ungefähr. Das ist der eine Hebel, der sich bei fast jedem Dachprojekt rechnet.

Ab dem ersten Quartal 2027 kommen für sogenannte Worst Performing Buildings weitere 5 Prozentpunkte dazu, allerdings nur, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt.

Was das Dach technisch erreichen muss

Damit gefördert wird, gilt für Dachflächen von Schrägdächern und die dazugehörigen Kehlbalkenlagen ein Höchstwert von 0,14 W/(m²·K), für Dachgauben 0,20. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz verlangt die Richtlinie stattdessen die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,040 W/(m·K). Welcher Dämmstoff das erreicht und welcher nur knapp, steht im Dämmstoff-Vergleich.

Wichtig, weil an dieser Stelle im Netz viel Unsinn steht: Zwischensparrendämmung allein reicht bei üblichen Sparrenhöhen nicht für 0,14. 20 cm Steinwolle ergeben rechnerisch rund 0,17, und die Sparren als Wärmebrücken sind da noch nicht eingerechnet. Förderfähig wird das Dach in der Regel erst mit einer zusätzlichen Ebene über oder unter den Sparren.

Der Antragsfehler, der am meisten kostet

Fast überall liest man: erst den Antrag stellen, dann beauftragen. Das ist zu grob und führt regelmäßig zu Ablehnungen. Die Richtlinie verlangt genau umgekehrt, dass bei der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegt, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Ohne diesen Vertrag ist der Antrag unvollständig, mit einem unbedingten Vertrag hat das Vorhaben zu früh begonnen.

Die richtige Reihenfolge ist also: Angebot mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt unterschreiben, dann den Antrag stellen, dann bauen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen laut Richtlinie ausdrücklich vorher erbracht werden und gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Unsere Empfehlung dazu: Lassen Sie sich das Angebot mit dem Förder-Vorbehalt schriftlich geben, bevor irgendetwas beantragt wird, und sprechen Sie den Wortlaut mit Ihrem Energieberater ab. Ein Vorhabenbeginn vor der Zusage ist zwar erlaubt, aber ausdrücklich auf eigenes Risiko und ohne Rechtsanspruch auf die Förderung. Einschätzung von Quirin Strobel, Zimmerermeister, Stand September 2026.

KfW, nur bei der großen Sanierung

Der Wohngebäude-Kredit 261 ist kein Weg für eine reine Dachsanierung, sondern für die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe. Konditionen laut Merkblatt, Stand Juli 2026:

  • Maximal 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Tilgungszuschuss je nach erreichter Stufe: Effizienzhaus 85 und 70 jeweils 0 Prozent, Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus Denkmal jeweils 5 Prozent, Effizienzhaus 40 zehn Prozent
  • Boni obendrauf: 5 Prozentpunkte für eine Nachhaltigkeits-Klasse, 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building, dazu der Bonus für serielle Sanierung
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 Prozent Tilgungszuschuss

Daneben gibt es den Ergänzungskredit 358 und 359 für Einzelmaßnahmen. Er finanziert bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, setzt aber eine bereits erteilte Zuschusszusage von BAFA oder KfW voraus. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen, ein bewilligter Zuschuss wird vom möglichen Kreditbetrag abgezogen.

Unsere Einschätzung: Wer nur das Dach macht, kommt über den BAFA-Zuschuss. Der KfW-Weg lohnt sich erst, wenn Dach, Heizung, Fenster und Fassade zusammen angefasst werden und eine Effizienzhaus-Stufe realistisch erreichbar ist. Alles dazwischen kostet mehr Papier, als es einbringt.

Denkmal, die Steuerseite

Bei einem eingetragenen Baudenkmal ist die Abschreibung meist mehr wert als jeder Zuschuss. Paragraf 7i EStG erlaubt es, die denkmalbedingten Herstellungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils 7 Prozent abzuschreiben, zusammen also 100 Prozent über zwölf Jahre.

Wer das Gebäude selbst bewohnt, geht über Paragraf 10f EStG: Abzug wie Sonderausgaben im Jahr des Abschlusses und in den neun folgenden Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent, also höchstens 90 Prozent über zehn Jahre. Das ist der Unterschied, der in Ratgebern meist untergeht.

Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, und die Maßnahmen müssen vorher mit ihr abgestimmt sein. Was das für die Bauausführung heißt, steht auf unserer Seite zur denkmalgerechten Sanierung.

So gehen wir bei Strobel vor

Wir sind keine Energieberater und füllen keine Förderanträge aus. Was wir können: Ihnen vorab realistisch sagen, welche Sanierungs-Tiefe in welcher Förderlogik landet, und unsere Sanierung so planen, dass die Förder-Voraussetzungen am Ende stimmen.

Bei größeren Projekten arbeiten wir mit Energieberatern aus der Region zusammen, sie übernehmen die Antragstellung, wir die handwerkliche Umsetzung. Das Ergebnis: keine bösen Überraschungen, kein Förder-Leerlauf.

Sie planen eine Dachsanierung und wollen wissen, welche Förderung in Ihrem Fall realistisch ist? Schreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben, wir geben Ihnen im Beratungstermin eine ehrliche Einschätzung. Auch dann, wenn die Förderung nicht der Hauptgrund für Ihre Sanierung ist.

Fragen aus der Praxis

Was Bauherren uns zur Förderung fragen

  • Wie viel Förderung gibt es für eine Dachsanierung wirklich?
    Am Einfamilienhaus höchstens 4.500 Euro ohne und rund 10.500 Euro mit individuellem Sanierungsfahrplan. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro gedeckelt, mit Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro, und der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Teil oberhalb von 30.000 Euro.
  • Was ist der Unterschied zwischen 30.000 und 60.000 Euro?
    Das sind beides Obergrenzen für die förderfähigen Ausgaben, nicht für den Zuschuss. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan zählen höchstens 30.000 Euro Ihrer Rechnung, mit Sanierungsfahrplan höchstens 60.000 Euro. Der Zuschuss ist davon 15 beziehungsweise bis zu 20 Prozent.
  • Darf ich den Auftrag vergeben, bevor der Förderantrag gestellt ist?
    Sie müssen sogar. Die Richtlinie verlangt, dass bei der Antragstellung bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegt, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Ein Vertrag ohne diesen Vorbehalt gilt dagegen als Vorhabenbeginn und kostet die Förderung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.
  • Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan?
    Bei einer Dachsanierung fast immer. Er verdoppelt die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro und hebt den Fördersatz auf dem Teil darüber von 15 auf 20 Prozent. Bei einem Projekt über 30.000 Euro verdoppelt sich der Zuschuss dadurch ungefähr. Ab 2027 ist er zusätzlich Voraussetzung für den Bonus für besonders schlechte Gebäude.
  • Bekomme ich Förderung, wenn mein Haus denkmalgeschützt ist?
    Ja, und die Regeln sind dort günstiger. Statt eines U-Werts von 0,14 verlangt die Richtlinie bei Baudenkmalen nur die höchstmögliche Dämmstoffdicke mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,040 W/(m·K). Dazu kommt die Abschreibung nach Paragraf 7i EStG mit 100 Prozent über zwölf Jahre, bei Eigennutzung nach Paragraf 10f mit 90 Prozent über zehn Jahre.

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